Info Barrierefreiheit
| 1 Erklung zur Barrierefreiheit Als fentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemt, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugglich zu machen. Diese Erklung zur Barrierefreiheit (Stand: 22.02.2023) gilt f die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dguv.de). 2 Konformitsstatus Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus 3 Absze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von 12d BGG erlassen wurde. Die erprung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.02.2023 durchgefrten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden erarbeitung und Prung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen erarbeitet. 3 Welche Teile sind nicht barrierefrei? * Aktuelle Publikationen werden als barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfung gestellt. Insbesondere Teile des Vorschriften- und Regelwerks sowie aktuelle Broschen sind bereits barrierefrei zugglich und auch als barrierefrei gekennzeichnet. tere PDF-Dokumente werden schrittweise aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument ston, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:barrierefreiheit@dguv.de. * Videos auf www.dguv.de sind weitestgehend untertitelt. Die Videos liegen teilweise ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor. * Barrierefreie Formulare (z.b. Formtexte): Wir bemen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall perE-MailKontakt auf. * Die Alternativtexte f Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gem den Richtlinien f Barrierefreiheit erarbeitet. * Alternativen f die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor. * Die Alternativtexte f Objekte und Grafiken, die vergrerte Browseransicht sowie Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebdensprache liegen f das Meldeportals DGUV Vorsorge noch nicht vor. * Alternativtexte f Bedienelemente, (Layout-)Grafiken, Objekte * HTML-Strukturelemente f erschriften und Listen * Inhalte gegliedert (betrifft Tastaturzugglichkeit und Auslesung per Screenreader) * Aufbau Datentabellen * Bedeutungsvolle Reihenfolge (betrifft Lese-Reihenfolge f Screenreader) * Textgre dern (Browser- und Textzoom) * Bilder von Text (Einsatz von Schriftgrafiken) * Automatischer Umbruch (Reflow) * Nicht-Text-Kontrast (nicht ausreichender Kontrast bei informationstragenden Grafiken sowie grafischen Bedienelementen) * Textabstand (erlappungen von Elementen bei Textzoom) * Eingeblendeter Inhalt bei Darerschweben (Hover) oder Fokus * Tastatur (einzelne Bedienelemente knen nicht per Tastatur angesteuert werden) * Blke erspringen (betrifft Mechanismus, um Inhaltsblke zu umgehen) * Fokus-Reihenfolge (betrifft Navigation unter motorischer Einschrkung) * Linkzweck (im Kontext) (aussagekrtige Beschreibung im Linktext) * Fokus sichtbar (betrifft Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist) * Beschriftung (Label) im Namen (zuggliche Beschriftung von Bedienelementen) * Sprache von Teilen (betrifft Nutzung durch Screenreader) * Konsistente Navigation (Kennzeichnung wiederkehrender Inhalte) * Konsistente Kennzeichnung (einheitliche Bezeichnung inhaltlich zusammengehiger Menunkte) * Eingabeunterstzung (automatische Erkennung von Eingabefehlern) * Syntaxanalyse (Fehler in der HTML-Syntax, betrifft Nutzung durch Screenreader) * Name, Rolle, Wert (Auszeichnung von Bedienelementen) * Barrierefreiheits- und Kompatibilitsfunktionen (Auffrung der Barrierefreiheits- und Kompatibilitsfunktionen) * Barrierefreie Dokumentation (betrifft erschriftenstruktur und nicht erspringbare Blke innerhalb der Erklung zur Barrierefreiheit) * Technische Dokumentprung (betrifft nicht vollstdig barrierefreie PDF-Dokumente) * Tastaturzugglichkeit * Fokushervorhebung 4 Gebdentelefon und Service f hgeschigte und gehlose Bger er den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/dguv Das Gebdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Informationen in Leichter Sprache Wir erklen in Leichter Sprache: Was auf unseren Seiten steht. Und wie Sie Inhalte finden. Diese Infos haben wir hier f Sie: Informationen in Leichter Sprache Informationen in Deutscher Gebdensprache (DGS) Weitere Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Siehier. Die Filme in Deutscher Gebdensprache (DGS) erklen Ihnen unsere Aufgaben, die Inhalte und die Navigation unserer Internetseite. Datum der Erstellung der Erklung Diese Erklung wurde am 22.02.2023 erstellt. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern Sie mhten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? F Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an:barrierefreiheit@dguv.de. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 030 13001-0 (Zentrale) oder er dasGebdentelefon. Das Gebdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Schlichtungsverfahren Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lung gefunden wurde, knen Sie sich an die Schlichtungsstelle nach 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und fentlichen Stellen des Bundes eine aurgerichtliche Streitbeilegung zu unterstzen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Mlichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren knen Sie die Schlichtungsstelle BGG unterinfo@schlichtungsstelle-bgg.deoder telefonisch unter 030 18 527-2805. |